Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 30.08.2021 - Az.:
Die Klage wird abgewiesen, soweit die Beklagte zur Zahlung von mehr als 200,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2021 verurteilt worden ist.
2.Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 1/3, die Beklagte zu 2/3.
4.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Corona-Prämie.
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