1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. April 2009 - 8 Sa 1976/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Weitergewährung einer Auswärtszulage nach dem Inkrafttreten des TVöD.
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