Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 09.05.2012 -
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des beklagten Landes zur Neuberechnung des Vergleichsentgeltes der Klägerin, der Abrechnung und Auszahlung von Differenzbeträgen einschließlich eines Höhergruppierungsgewinnes.
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