LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.02.2015
4 Sa 423/14
Normen:
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 06.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1737/13

Anspruch auf Wiedergutschrift auf dem Arbeitszeitkonto bei unberechtigtem Abzug von Arbeitszeitgutschriften während der Altersfreizeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 423/14

DRsp Nr. 2015/8803

Anspruch auf Wiedergutschrift auf dem Arbeitszeitkonto bei unberechtigtem Abzug von Arbeitszeitgutschriften während der Altersfreizeit

1. Bei einem Streit über die Führung eines Arbeitszeitkontos kann der Arbeitnehmer entweder die Erhöhung seines Zeitguthabens um eine bestimmte Stundenzahl oder eine Zeitgutschrift in bestimmter Höhe erlangen; dient die begehrte Zeitgutschrift der Rückgängigmachung der Streichung eines Zeitguthabens, ist keine Konkretisierung des Leistungsbegehrens dahingehend erforderlich, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll. 2. Geht es um die Korrektur der Arbeitszeiterfassung auf einem Arbeitszeitkonto, kommt dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos aus § 611 Abs. 1 BGB zu, wenn das Arbeitszeitkonto den Vergütungsanspruch nach der zugrundeliegenden Abrede vertraglich bestimmt. 3. Ein Arbeitszeitkonto hält fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestandes nicht erbringen musste, und drückt damit (in anderer Form) seinen Vergütungsanspruch aus; wegen dieser Dokumentationsfunktion darf die Arbeitgeberin nicht ohne Befugnis korrigierend in ein Arbeitszeitkonto eingreifen und dort eingestellte Stunden streichen.