Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.02.2012 -
1. der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Verwaltungsangestellte im Sekretariats- und Liegenschaftsbereich mit folgenden Tätigkeiten zu beschäftigen:
1) Bearbeitung der Eingangspost:Briefe öffnen, nach Wichtigkeit und Abteilungen sortieren, dem Geschäftsführer vorlegen, an die einzelnen Abteilungen verteilen.
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