I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Z ... vom 16. Oktober 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III. Die Revision wird zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 3.227,42 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für eine Zweit-Versorgung eines Versicherten mit einem Therapiestuhl für die Kindertagesstätte.
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