LAG Köln - Urteil vom 25.05.2016
11 Sa 936/15
Normen:
BGB § 612 I;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 29.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 9797/14

Anspruch auf Vergütung für Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

LAG Köln, Urteil vom 25.05.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 936/15

DRsp Nr. 2016/16558

Anspruch auf Vergütung für Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sind nicht zu vergüten, wenn dies nicht gesondert vereinbart ist. Ein Vergütungsanspruch ergibt sich weder aus § 7 PsychThG, noch aus einer entsprechenden Anwendung des § 612 Abs. 1 BGB. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Praktikant keine höherwertigen Dienste, die erheblich von der in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Art und Weise abweichen, geleistet hat.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.07.2015 - 2 Ca 9797/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 612 I;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin Entgelt für Tätigkeiten beanspruchen kann, die sie während der Dauer seiner praktischen Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PiA) erbracht hat.