LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.05.2014
7 Sa 540/13
Normen:
BGB § 130 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2014, 12
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 09.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1797/13

Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur urlaubsbedingten Freistellung von der ArbeitspflichtUnwirksame Vertragsstrafenvereinbarung bei unbestimmter Beschreibung der auslösenden Pflichtverletzung und einseitiger Anknüpfung an Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.05.2014 - Aktenzeichen 7 Sa 540/13

DRsp Nr. 2014/10659

Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur urlaubsbedingten Freistellung von der ArbeitspflichtUnwirksame Vertragsstrafenvereinbarung bei unbestimmter Beschreibung der auslösenden Pflichtverletzung und einseitiger Anknüpfung an Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers

1. Beruft sich der Arbeitgeber auf die Erfüllung seiner urlaubsrechtlichen Freistellungsverpflichtung, muss er im Einzelnen darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass er gegenüber dem Arbeitnehmer eine entsprechende Freistellungserklärung abgegeben hat und diese Erklärung dem Arbeitnehmer zugegangen ist.2. Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach eine Vertragsstrafe durch "schuldhaft vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers, das den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst", verwirkt ist, ist unwirksam (im Anschluss an BAG, Urteil vom 21. April 2005 - 8 AZR 425/04).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Az.: 4 Ca 1797/13 - vom 09. Oktober 2013 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 130 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 1;

Tatbestand