Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 16.04.2008 –
Die Kosten der Anschlussberufung hat die Klägerin zu tragen. Im Übrigen trägt die Beklagte die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 105,10 € festgesetzt.
Die Revision für die Beklagte wird zugelassen.
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