Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 18. Dezember 2020 aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 9.351,34 € zuzüglich Zinsen in Höhe von vier Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 8.380,14 € ab 30. Oktober 2019, aus 8.832,34 € ab 12. Juli 2021 und aus 9.351,34 € ab 3. März 2023 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auf 8.380,14 € ab 30. Oktober 2019, auf 8.832,34 € ab 12. Juli 2021 und auf 9.351,34 € ab 3. März 2023 endgültig festgesetzt.
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