Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Juli 2018 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit ist die Erstattung von Fahrkosten für den Besuch eines integrativen Kindergartens in Höhe von 2310 Euro.
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