Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 19.07.2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten der Verfahren beider Instanzen.
III.Die Revision wird zugelassen.
IV.Der Streitwert beider Instanzen wird auf jeweils 51.669,97 € festgesetzt.
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