Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 1. Dezember 2021 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses über das Bestehen von Ansprüchen der Klägerin auf eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung und Corona-Sonderzahlung.
Die am 28. August 19XX geborene Klägerin wurde bei dem Beklagten auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags zunächst vom 3. März 1997 seit dem 1. April 1997 als Angestellte beschäftigt. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug danach zuletzt 39 Stunden. Am 18. Juni 2018 schlossen die Parteien einen "Vertrag für Altersteilzeitarbeit nach dem TV FlexAZ", nach dessen Inhalt das Arbeitsverhältnis seit dem 1. November 2018 bis zum Ablauf des 31. August 2022 als Altersteilzeitarbeitsverhältnis fortgeführt wird.
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