LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 11.02.2010
4 Sa 444/09
Normen:
TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1 S. 1; TV Zuwendung § 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 01.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1827 b/09

Anspruch auf tarifliche Zuwendung bei Tarifpluralität

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.02.2010 - Aktenzeichen 4 Sa 444/09

DRsp Nr. 2010/7791

Anspruch auf tarifliche Zuwendung bei Tarifpluralität

Bei Tarifpluralität findet der Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb keine Anwendung. Vielmehr gelten für die Tarifgebundenen strikt gemäß § 3 I TVG und § 4 I 1 TVG die jeweils einschlägigen Tarifverträge.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 01.09.2009 - 6 Ca 1827 b/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1 S. 1; TV Zuwendung § 2 Abs. 1;

Tatbestand: