LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.05.2012
8 Sa 657/11
Normen:
TV-ProSeniore;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 25.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1430/11

Anspruch auf Sonderzuwendung aufgrund des TV-ProSeniore

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.05.2012 - Aktenzeichen 8 Sa 657/11

DRsp Nr. 2012/20362

Anspruch auf Sonderzuwendung aufgrund des TV-ProSeniore

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 25.10.2011 - 2 Ca 1430/11 - wird zurückgewiesen.

II.

Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 25.10.2011 - 2 Ca 1430/11 -dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin

1)

weitere 843,25 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 168,65 € seit dem 7.11.2011, 7.12.2011, 7.1.2012, 7.2.2012 und 7.3.2012 zu zahlen,

2)

weitere 337,30 € brutto zu zahlen,

3)

für die Monate Mai 2012 bis September 2012 jeweils zum 5. Werktag des Folgemonats jeweils weitere 168,65 € brutto zu zahlen.

III.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV-ProSeniore;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf eine Sonderzuwendung.

1. 2.