Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 105,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2016 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Herren-Marzipantorte der Firma O (560 g) auszuhändigen.
3.Für den Fall, dass die Beklagte die Verpflichtung nach Ziffer 2., dem Kläger eine Herren-Marzipantorte der Firma O (560 g) auszuhändigen, nicht innerhalb von fünf Wochen nach Zustellung des Urteils erfüllt, wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von 24,50 € zu zahlen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über ein Weihnachtsgeld für den Kläger als Betriebsrentner der Beklagten und um die Gewährung einer Marzipantorte.
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