OLG München - Endurteil vom 26.01.2022
7 U 6362/20
Normen:
BGB § 812 Abs. 1; HGB § 250 Abs. 2; BGB § 119 Abs. 1; BGB § 313;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 12.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen O 357/18

Anspruch auf Rückzahlung eines Teilbetrags eines variablen Kaufpreises aus einem UnternehmenskaufvertragVerbindliche Einigung über einen variablen KaufpreisKaufpreisfindung in einem formalisierten VerfahrenKein erweiterter Inhaltsirrtum bei einer fehlerhaften KalkulationWegfall der Geschäftsgrundlage (vorliegend verneint)

OLG München, Endurteil vom 26.01.2022 - Aktenzeichen 7 U 6362/20

DRsp Nr. 2022/5198

Anspruch auf Rückzahlung eines Teilbetrags eines variablen Kaufpreises aus einem Unternehmenskaufvertrag Verbindliche Einigung über einen variablen Kaufpreis Kaufpreisfindung in einem formalisierten Verfahren Kein erweiterter Inhaltsirrtum bei einer fehlerhaften Kalkulation Wegfall der Geschäftsgrundlage (vorliegend verneint)

Tenor

1.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 12.10.2020, Az. 10 HK O 357/18, abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.

2.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

3.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann eine Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

5.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1; HGB § 250 Abs. 2; BGB § 119 Abs. 1; BGB § 313;

Gründe

A.

Die Klägerin begehrt vom Beklagten Rückzahlung eines Teilbetrags des variablen Kaufpreises aus einem Unternehmenskaufvertrag, weil dieser infolge eines Bilanzierungsfehlers falsch berechnet sei; aus demselben Grund macht sie Ansprüche wegen überzahlter Dividenden geltend.

1. 2. 3. 4. 1. 2.