Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 27.01.2009- Az.:
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung eines Leistungsentgeltes.
Die Klägerin ist seit dem 15.01.1990 als Köchin bei der Beklagten beschäftigt. Zuletzt bezog die Klägerin ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 2.191,65 € brutto. Auf das Arbeitsverhältnis finden tarifvertragliche Regelungen Anwendung, und zwar seit dem 01.10.2005 der TVöD-VKA sowie der TVÜ-VKA.
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