Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 11.12.2019 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Karlsruhe zurückverwiesen.
Zwischen den Beteiligten ist die Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB) streitig.
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