Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 15.01.2020 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen.
Zwischen den Beteiligten ist die Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB) von mindestens 50 streitig.
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