Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 01.12.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Rente unter Berücksichtigung eines höheren Jahresarbeitsverdienstes (JAV) im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach §
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