Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. November 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
I
Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Weiterbildungsprämie nach Bestehen des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung.
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