Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 19.08.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt von der Beklagten als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) die Kostenübernahme für die Beschaffung eines Apple iPad Pro 12,9" mit Apple Pencil sowie (mechanischer) Tastatur.
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