Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 21. Oktober 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger verfolgt mit seiner Berufung die Bewilligung von höherem Übergangsgeld auf der Grundlage eines fiktiven Arbeitsentgeltes nach der Qualifikationsgruppe 2 nach §
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