Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 02.07.2021 wird zurückgewiesen
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen eine Bescheiderteilung lediglich in hochdeutscher, nicht aber in niederdeutscher bzw. plattdeutscher Sprache.
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