Das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. November 2019 wird aufgehoben. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 24. September 2018 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Im Streit ist die Aufhebung und Erstattung von Alg II für Juni bis September 2017 wegen der Anrechnung einer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens gezahlten Entschädigung für einen Nichtvermögensnachteil.
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