Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 22. Juli 2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen. Dieser trägt seine Kosten selbst.
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