Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.04.2019 aufgehoben, soweit der Klägerin ein höherer Betrag als 55.697,52 Euro zugesprochen wurde.
Im Übrigen werden die Berufung zurückgewiesen und die weitergehende Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt 85 %, die Klägerin 15 % der Kosten des Klage- und Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 64.952,86 festgesetzt.
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