LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 07.02.2019
L 5 KR 729/18
Normen:
SGB V §§ 44 ff.; SGB V § 46 S. 1; SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 5; BGB § 242;
Vorinstanzen:
SG Gelsenkirchen, vom 11.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 28 KR 686/16

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen KrankenversicherungNachsichtgewährung nach einer Verletzung der Meldepflichten durch den VersichertenÜberlassung von Freiumschlägen an Vertragsärzte zur Erfüllung der Meldeobliegenheiten

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.02.2019 - Aktenzeichen L 5 KR 729/18

DRsp Nr. 2019/6243

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung Nachsichtgewährung nach einer Verletzung der Meldepflichten durch den Versicherten Überlassung von Freiumschlägen an Vertragsärzte zur Erfüllung der Meldeobliegenheiten

Hat die Krankenkasse mit der Überlassung von Freiumschlägen an Vertragsärzte deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie die Erfüllung der Meldeobliegenheit für ihre Versicherten erleichtern wollte, indem sie einen kostenfreien Meldeweg über den Vertragsarzt eröffnet, erscheint es offenbar treuwidrig, sich darauf zu berufen, wenn auf diesem von ihr ohne Not eröffneten besonderen Übermittlungsweg ein Fehler passiert, der zur Versäumung der Meldefrist führt.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 11.9.2018 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB V §§ 44 ff.; SGB V § 46 S. 1; SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 5; BGB § 242;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um das Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld i.H.v. 764,64 EUR für die Zeit vom 5.3. bis 22.3.2016.