I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 01.10.2008 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Arbeitszeitkonto des Klägers für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis zum 18.04.2008 500 Arbeitsstunden gutzuschreiben.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|