LAG Bremen - Urteil vom 28.02.2007
2 Sa 193/06
Normen:
GG Art. 6 ; TVÜ-VKA § 5 Abs. 1, 6 § 11 ; BAT § 27 Abschnitt A Abs. 3 Unterabs. 6 ; MuSchG § 3 Abs. 2 § 13 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bremen-Bremerhaven, vom 03.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 9125/06

Anspruch auf kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Überleitung des BAT auf TVöD - verfassungskonforme Auslegung des Überleitungstarifvertrages bei Nichtzahlung im Bezugsmonat infolge Sonderurlaubs zur Kinderversorgung

LAG Bremen, Urteil vom 28.02.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 193/06

DRsp Nr. 2007/17608

Anspruch auf kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Überleitung des BAT auf TVöD - verfassungskonforme Auslegung des Überleitungstarifvertrages bei Nichtzahlung im Bezugsmonat infolge Sonderurlaubs zur Kinderversorgung

1. Der "Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts" (TVÜ-VKA) will die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zum 01.10.2005 aus dem BAT in den insbesondere im Vergütungsbereich anders strukturierten TöVD "sozialverträglich überleiten"; er sichert die Höhe des bisherigen Einkommens und gewährt darüber hinaus Ausgleich für erwartete Entgeltsteigerungen.2. § 5 TVÜ ist vom Grundsatz geprägt, dass die am Stichtag im Arbeitsverhältnis stehenden Beschäftigten keine finanziellen Einbußen erleiden.