Auf die Revision wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 12. Juli 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit sind die Kosten für den Einbau eines Thermostats und eines Bodenablaufs in der Dusche sowie die Restkosten eines im Übrigen auf Kosten der Pflegekasse erfolgten Badumbaus in Höhe von insgesamt 890,26 Euro.
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