SG Nürnberg, vom 28.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AL 25/10
Anspruch auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach dem SGB IXErforderlichkeit der Gleichstellung durch Ursachenzusammenhang zwischen der Behinderung und dem Erhalt des Arbeitsplatzes
LSG Bayern, Urteil vom 25.10.2017 - Aktenzeichen L 10 AL 107/16
DRsp Nr. 2018/1769
Anspruch auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach dem SGB IXErforderlichkeit der Gleichstellung durch Ursachenzusammenhang zwischen der Behinderung und dem Erhalt des Arbeitsplatzes
Keine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei fehlender Gefährdung des Arbeitsplatzes.
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