Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 18. Februar 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat auch für das Berufungsverfahren die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld hat.
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