LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.02.2021
2 Sa 191/20
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 28.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 557/19

Anspruch auf Freistellung von SeminarkostenErforderlichkeit von Seminarkosten bei Entsendungsauftrag

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.02.2021 - Aktenzeichen 2 Sa 191/20

DRsp Nr. 2021/11254

Anspruch auf Freistellung von Seminarkosten Erforderlichkeit von Seminarkosten bei Entsendungsauftrag

1. Es besteht ein Anspruch auf Freistellung von den Kosten für eine Seminarteilnahme, wenn die Kosten aufgrund eines Entsendebeschlusses der Betriebsvertretung erforderlich waren. 2. Eine Umstellung des Klageantrags in der Berufungsinstanz von Zahlung auf Freistellung ist zulässig.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 28.05.2020 - 7 Ca 557/19 - teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von 502,90 EUR gegenüber V. GmbH freizustellen.

II.

Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) hat die Beklagte zu tragen.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Freistellung der Klägerin von Schulungskosten.

Die bei den US-Stationierungsstreitkräften beschäftigte Klägerin ist Mitglied der Betriebsvertretung in der Dienststelle U. Rheinland-Pfalz, Dienstort R-Stadt.