Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 28.05.2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von 502,90 EUR gegenüber V. GmbH freizustellen.
II.Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) hat die Beklagte zu tragen.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Freistellung der Klägerin von Schulungskosten.
Die bei den US-Stationierungsstreitkräften beschäftigte Klägerin ist Mitglied der Betriebsvertretung in der Dienststelle U. Rheinland-Pfalz, Dienstort R-Stadt.
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