Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 06. November 2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf bezahlte Freistellung im Zusammenhang mit der Umwandlung ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe.
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