Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.06.2014 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Feststellung eines GdB von 100 für die Zeit ab 01.01.2005 in Anspruch.
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