Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 10.01.2019 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Klägers sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten um die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) als 50.
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