LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.03.2021
L 6 SB 3843/19
Normen:
SGB IX a.F. § 146 Abs. 3; SGB IX § 152 Abs. 1; SGB IX § 228 Abs. 1; SGB IX § 229 Abs. 3 S. 1-2; SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 12;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 21.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 SB 2624/17

Anspruch auf Feststellung der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs aG nach dem SGB IXMaßgeblichkeit der Einschränkung des Gehvermögens in einer fremden Umgebung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2021 - Aktenzeichen L 6 SB 3843/19

DRsp Nr. 2021/4963

Anspruch auf Feststellung der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs "aG" nach dem SGB IX Maßgeblichkeit der Einschränkung des Gehvermögens in einer fremden Umgebung

Nach dem Sinn und Zweck des Nachteilsausgleichs "aG" des behinderungsbedingten Mobilitätsausgleichs und der damit verbundenen Integration schwerbehinderter Menschen in die Gesellschaft ist allein maßgeblich, in welchem Ausmaß das Gehvermögen in einer dem Schwerbehinderten fremden Umgebung eingeschränkt ist. Unerheblich ist, ob das Gehvermögen in einer vertrauten Umgebung in einem weiteren Umfang besteht.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 21. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte erstattet dem Kläger auch seine außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren.

Normenkette:

SGB IX a.F. § 146 Abs. 3; SGB IX § 152 Abs. 1; SGB IX § 228 Abs. 1; SGB IX § 229 Abs. 3 S. 1-2; SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 12;

Tatbestand

Der Beklagte wendet sich mit der Berufung gegen die Verpflichtung zur Feststellung der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) ab dem 11. Dezember 2018.