Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 28. Juni 2019 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
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Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Erstattung von Kosten eines Widerspruchsverfahrens.
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