Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 13. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung auf Ersatz der behinderungsbedingten Mehrkosten einer Urlaubsreise in Anspruch.
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