Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Januar 2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2000 Euro festgesetzt.
I
Der Kläger begehrt die Verurteilung des beklagten Landes zur Zahlung einer Entschädigung iHv 2000 Euro wegen überlanger Dauer des vor dem SG Potsdam zunächst unter dem Aktenzeichen S
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