LAG Hamm - Urteil vom 03.05.2007
11 Sa 2042/06
Normen:
TVÜ-VKA § 21 ;
Vorinstanzen:
ArbG Arnsberg, vom 28.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 813/06

Anspruch auf Einmalzahlung bei dynamischer Bezugnahme auf Tarifwerk des öffentlichen Dienstes durch nicht tarifgebundenen privaten Arbeitgeber

LAG Hamm, Urteil vom 03.05.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 2042/06

DRsp Nr. 2007/11676

Anspruch auf Einmalzahlung bei dynamischer Bezugnahme auf Tarifwerk des öffentlichen Dienstes durch nicht tarifgebundenen privaten Arbeitgeber

1. Hat der Arbeitnehmer kraft vertraglicher Bezugnahme auf das Tarifwerk des öffentlichen Dienstes Anspruch auf Teilhabe an der Tarifentwicklung im Bereich Dienstbezüge, kann er beanspruchen, bei der Frage der Einmalzahlung entsprechend den Regeln des § 21 TVÜ-VKA behandelt zu werden.2. Eine nach tariflichen Regelungsbereichen differenzierende vertragliche Regelung, die inhaltlich nachvollziehbar und in der Handhabung praktikabel ist, haben die Parteien bei der Abwicklung ihrer Rechtsbeziehungen zu beachten.3. Verweist der Arbeitsvertrag für den Bereich der Dienstbezüge und als "Grundlage der Vergütung" nicht statisch auf den BAT sondern auf "das Vertragswerk des öffentlichen Dienstes, anwendbar in der jeweils gültigen Fassung", ist eine Teilhabe des Arbeitnehmers an der dynamischen Tarifentwicklung der Dienstbezüge des öffentlichen Dienstes nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine "Vergütungsgruppe BAT IV a" für den Bereich VKA (kommunaler Arbeitgeber) im aktuellen Tarifwerk TVöD / TVÜ-VKA nicht mehr besteht.