Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Februar 2020 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte für die Zeit bis zum 31. Dezember 2019 518 597,85 Euro zu erstatten hat.
Der Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 537 485,43 Euro festgesetzt.
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