Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 8. August 2018,
Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin sind zu erstatten.
I.
In der Hauptsache streiten die Beteiligten darüber, ob die Klägerin für das Jahr 2018 nach §
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