1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Mai 2009 - 2 Sa 1718/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen erst ab dem 16. Juli 2008 zu zahlen hat.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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