Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 10. Juni 2009 - 1 Sa 245/08 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Schichtzulage für Oktober und November 2005 sowie für den Zeitraum von Januar 2006 bis März 2008.
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