Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 01.06.2022 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen nach §
Bei dem am 00.00.1976 geborenen Kläger ist nach Durchführung eines sozialgerichtlichen Verfahrens (SG Aachen
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