Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 01.03.2011 –
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2009 1.040,96 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31.12.2009.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
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