Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 3.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt eine bessere Bewertung seiner schriftlichen Prüfungsleistungen im Rahmen einer von der Beklagten durchgeführten Abschlussprüfung.
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